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PDC Tourism
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Since 2013 we have created incomparable journeys with special experiences.
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Be a traveller and not a tourist


  • Imprint

    Marco Volpe

    PDC Tourism

    Ortsstr. 21

    84072 Au i.d. Hallertau

    Germany

     

    Contact:

    Phone: +49 (0)8752 869 14 05

    Fax: +49 (0)8752 869 14 06

    E-Mail: info@pdc-group.com

    Internetadress: www.pdc-group.com

     

    VAT number (VATIN)

    VAT indentification number in accordance with section 27 a of the German VAT act

    DE128678018


    Regulated professions / Independent Professions Job title (Independent professions): Tour Operator


    Indication of source for images and graphics Toursimboards

     

    Disclaimer

    Accountability for content

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    Copyright

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  • General Conditions

    Reisebedingungen der Firma PDC Tourism für Buchungen ab dem 01.07.2018


    Sehr geehrte Kunden und Reisende,

    die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und PDC Tourism, Inhaber Marco Volpe, nachfolgend „PDC“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!


    1.    Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

    1.1. Für alle Buchungswege gilt:

    a) Grundlage des Angebots von PDC und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von PDC für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

    b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von PDC nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von PDC zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

    c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von PDC herausgegeben werden, sind für PDC und die Leistungspflicht von PDC nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von PDC gemacht wurden.

    d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PDC vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von PDC vor, an das PDC für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit PDC bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist PDC die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

    e) Die von PDC gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

    f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisen-den, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

    1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

    a) Mit der Buchung bietet der Kunde PDC den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.

    b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch PDC zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PDC dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Daten-träger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier-form nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

    1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

    a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von PDC erläutert.

    b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

    c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

    d) Soweit der Vertragstext von PDC im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

    e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde PDC den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 3 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

    f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

    g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. PDC ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

    h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von PDC beim Kunden zu Stande.

    i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. PDC wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

    1.4. PDC weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele-fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer-halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

    2.    Bezahlung

    2.1. PDC und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 31 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungs-fällig.

    2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PDC zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PDC berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

    3.    Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

    3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertrags-abschluss notwendig werden und von PDC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind PDC vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    3.2. PDC ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

    3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von PDC gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PDC gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

    3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte PDC für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

    4.    Preiserhöhung; Preissenkung

    4.1. PDC behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nach-folgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

    a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

    b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

    c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

    4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern PDC den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

    4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

    a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 4.1.a) kann PDC den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

    - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann PDC vom Kun-den den Erhöhungsbetrag verlangen.

    - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann PDC vom Kunden verlangen.

    b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

    c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für PDC verteuert hat.

    4.4. PDC ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für PDC führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hier-nach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von PDC zu erstatten. PDC darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die PDC tat-sächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. PDC hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

    4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn ein-gehend beim Kunden zulässig.

    4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von PDC gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PDC gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

    5.    Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

    5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PDC unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

    5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PDC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann PDC eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von PDC unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

    5.3. PDC hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

    a) Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug sowie Reisen, die nicht unter die nachfolgenden Ziffern b) und c) fallen (Staffel A)

    - bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %

    - ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %

    - ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %

    - ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %

    - ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %

    - ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;

    b) Eigenanreise, Ferienwohnungen und -häuser / Appartements; Bus- und Bahnanreise (Staffel B)

    - bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %

    - ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %

    - ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %

    - ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

    c) Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten (Staffel C)

    - bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %

    - ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %

    - ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %

    - ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %

    - ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;

    5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PDC nachzuweisen, dass PDC überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von PDC geforderte Entschädigungspauschale.

    5.5. PDC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PDC nachweist, dass PDC wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist PDC verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

    5.6. Ist PDC infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat PDC unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

    5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von PDC durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie PDC 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

    5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

    6.    Umbuchungen

    6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil PDC keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann PDC bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 50,- pro betroffenen Reisenden.

    6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

    7.    Nicht in Anspruch genommene Leistung

    Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung PDC bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Grün-den, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. PDC wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

    8.    Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    8.1. PDC kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maß-gabe folgender Regelungen zurücktreten:

    a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PDC beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

    b) PDC hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

    c) PDC ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

    d) Ein Rücktritt von PDC später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

    8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kun-de auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

    9.    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    9.1. PDC kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von PDC nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von PDC beruht.

    9.2. Kündigt PDC, so behält PDC den Anspruch auf den Reisepreis; PDC muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PDC aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

    10.    Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

    10.1. Reiseunterlagen

    Der Kunde hat PDC oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von PDC mitgeteilten Frist erhält.

    10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

    a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

    b) Soweit PDC infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungs-ansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

    c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von PDC vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von PDC vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an PDC unter der mitgeteilten Kontaktstelle von PDC zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von PDC bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

    d) Der Vertreter von PDC ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

    10.3. Fristsetzung vor Kündigung

    Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reise-mangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er PDC zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von PDC verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

    10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

    a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und PDC können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

    b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich PDC, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

    11.    Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten

    11.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Kunden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.

    11.2. Die PDC schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.

    11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die PDC nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

    12.    Beschränkung der Haftung

    12.1. Die vertragliche Haftung von PDC für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

    12.2. PDC haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von PDC sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

    12.3. PDC haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisen-den die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PDC ursächlich geworden ist.

    12.4. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise der PDC sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 12.2 lediglich vermittelt werden, haftet die PDC nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haftet die PDC nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.

    13.    Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

    Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kun-de/Reisende gegenüber PDC geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

    14.    Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

    14.1. PDC informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

    14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PDC verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PDC weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird PDC den Kunden informieren.

    14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird PDC den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

    14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PDC oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von PDC einzusehen.

    15.    Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    15.1. PDC wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungs-landes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

    15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn PDC nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

    15.3. PDC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang not-wendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde PDC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PDC eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

    16.    Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

    16.1. PDC weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass PDC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei-legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für PDC verpflichtend würde, informiert PDC die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. PDC weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

    16.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das ge-samte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und PDC die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PDC ausschließlich am Sitz von PDC verklagen.

    16.3. Für Klagen von PDC gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PDC vereinbart.


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    Stuttgart | München, 2017 – 2018

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    Reiseveranstalter ist:

    PDC Tourism

    Marco Volpe

    Ortsstr. 21

    84072 Au i.d. Hallertau

    Telefon: +49 (0)8752 25 44 858

    E-Mail-Adresse: info@pdc-group.com

    Stand dieser Fassung: August 2018

  • Privacy Policy


    We thank you for your interest in our services. Protecting your privacy and data is very important to us. We only collect and use your data in accordance with the provisions of the General Data Protection Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and the applicable provisions. In the following, we as the controller will explain to you what data we collect and how we process these data.


    PERSONAL DATA

    As defined by the GDPR, personal data means any information relating to an identified or identifiable natural person (‘data subject’); an identifiable natural person is one who can be identified, directly or indirectly, in particular by reference to an identifier such as a name, an identification number, location data, an online identifier or to one or more factors specific to the physical, physiological, genetic, mental, economic, cultural or social identity of that natural person. Personal data will only be saved if it is necessary for providing the booked services, adhering to legal guidelines or for purposes explained in the following.


    ANONYMIZED DATA/LOG FILES/IP ADDRESS

    You can visit our website without providing any personal data. However, certain anonymous data will be saved each time our website is visited, e.g. which page or which offer was called up. This data is not personal, however, and thus is not subject to the legal guidelines of the GDPR.

    The website operator or site provider collects data about visits to the site and stores these as server log files. The following data are logged in this manner:

    Website visited, time of access, quantity of data sent in bytes, source/link from which you reached the site, browser used, operating system used, IP address used. The data collected is used for statistical analysis and to improve the website. The website operator reserves the right to examine the server log files at a later time should there be specific indications of unlawful use.

    Anonymous data is only collected for statistical evaluation in order to improve our services. For further information, please take note of the figure “Right to information / revocation rights”.


    PURPOSE OD COLLECTING PERSONAL DATA

    Personal data must however be provided if you make a travel booking or other booking via our website, contact us, subscribe to our newsletter or use other services on our website that require personal data to be given. These include the management of your data in a personal customer account with a login function, voucher purchases, participating in competitions or amending existing bookings or orders.

    In accordance with legal provisions, we will normally only collect data necessary for the service you require. If our forms ask you to provide further information, this is always voluntary and will be marked as such.

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    If a travel booking is made or another service is booked, the data collected will be used to process this booking and used for advertising and statistical purposes, within the scope of legal provisions.

    If you subscribe to our newsletter, we also store and use the data you provided about yourself and your orders and travel services when booking or registering in order to give you optimum service as a newsletter subscriber on the basis of point (f) of Article 6(1) GDPR.

    The legal basis for mailing newsletters consequently to the sale of products or services is §7 (3) UWG (act against unfair competition).

    The legal basis for the processing of data after the user registers for the newsletter is point (a) of Article 6(1) GDPR if the user has given consent.

    We also use the personal data that we have collected to improve customer relations and to provide better customer care (e.g. information about the trip), to carry out our own advertising and marketing initiatives (e.g. sending out catalogues or other advertising within the scope permitted by law, feedback on customer satisfaction) and to process your order.


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    If the processing personal data is required in order to fulfil a legal obligation to which our company is subject, the legal basis shall be point (c) of Article 6(1) GDPR.

    In the event that vital interests of the data subject or another natural person require the processing of personal data, the legal basis shall be point (d) of Article 6(1) GDPR.

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    TRANSFER OF PERSONAL DATA TO THIRD PARTIES

    We will only transfer your personal data in accordance with the applicable competition and data protection regulations.

    Your data will also be transferred to our subcontractors or other service providers related to your booking (e.g. processing newsletters to be sent by post or email, payment processing, customer service) if this is necessary for us to fulfil our legal obligations and to provide you with the services we owe you.

    Data will also be transferred to persons or companies in order to process your order or booking, particularly for travel services to airlines, tour operators, hotels, travel agencies, incoming agencies, car rental companies, cruise operators, authorities etc. Ensure that the privacy provisions at the domicile of these persons and companies may differ from those in our country.

    Your data will also be disclosed and sent to third parties if we are obliged to do this by law or on the basis of a final court ruling.

    You have the right to receive the personal data concerning you which you have provided in a structured, commonly used and machine-readable format. You also have the right to transmit this data to another controller without being hindered by the controller to whom the personal data was provided.


    STORAGE AND ERASURE OF DATA

    Your personal data will be stored in accordance with the purposes listed under “Purpose of collecting personal data”. The personal data of the data subject will be erased or blocked once the purpose ceases to apply. Data may also be stored if this has been provided for by the European or national legislator in Union ordinances, laws or other regulations to which the controller is subject. The government has set down various storage periods for data. The data will also be blocked or erased if the retention period prescribed by the standards mentioned, unless it is necessary to continue storing the data for the conclusion or performance of a contract.


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    OTHER RIGTHS OF DATA SUBJECTS

    You have the right:

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    Pursuant to Art. 16 GDPR, to obtain the immediate rectification or completion of the personal data concerning you stored by us;

    Pursuant to Art. 17 GDPR, to obtain the erasure of personal data concerning you stored by us unless the processing is necessary for exercising the right of freedom of expression and information, to fulfil a legal obligation, for reasons of public interest or for the establishment, exercise or defence of legal claims;

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        Pursuant to Art. 20 GDPR, to receive the personal data concerning you, which you have provided to us, in a structured, commonly used and machine-readable format or request the transmission to another controller;

        Pursuant to Art. 7(3) GDPR, to withdraw the consent you once provided to us at any time… This will mean that we will no longer be able to continue the data processing relating to this consent in the future, and

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    In order to withdraw your consent to data usage, to exercise your right of access, or request the rectification, blocking or erasure or to exercise your other rights as a data subject, please contact:

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    84072 Au i. d. Hallertau

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    fax: +49 8752 86 91 405

    e-mail: info@pdc-group.com

    These rights are of course available to you free of charge, without you incurring higher transmission costs for your request than for the base rates.

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